Medizinisch wurde bei A.________ durch mehrere Fachärzte für Psychiatrie eine krankhafte Veränderung der Persönlichkeit festgestellt, die ihn daran hindere, seine administrativen und finanziellen Belange zu besorgen. Im Wesentlichen diagnostizierten die Ärzte eine querulatorische Persönlichkeitsstörung, wobei es sich um eine besondere Ausprägung der paranoiden Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.0) handle. A.________ leide unter einem Wahnsystem des Inhalts, dass er mit allen Mitteln sein Einkommen bzw. Vermögen gegen ungerechtfertigte Ansprüche (des Staats) verteidigen müsse. Das Führen von Prozessen sei sein einziger Lebensinhalt;