2.53). Es erhellt anderseits auch daraus, dass der Beschwerdeführer seit den 1990er Jahren kontinuierlich und in mehreren Kantonen Verlustscheine in Höhe von weit über hunderttausend Franken generiert (wobei es sich zu einem erheblichen Teil um Forderungen von Gerichten, Steuerbehörden, Krankenkassen, etc. handelt, aber auch etwa um Forderungen von Vermietern, vgl. etwa KESB-act. 2.53; ausserdem KESB-act. 2.76 S. 4; KESB-act. 1.40).