"a) A.________ beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten soweit nötig zu vertreten, insbesondere auch beim Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, Sozialversicherungen und anderen Versicherungen (mit Einsichtsrecht in die persönlichen Akten), sonstigen Institutionen und Privatpersonen, b) A.________ bei der Verwaltung seiner finanziellen Angelegenheiten soweit nötig zu vertreten, insbesondere sein gesamtes Einkommen und Vermögen (inklusive Schliessfächer) sorgfältig zu verwalten (u.a. die Verwaltung der Liegenschaft an der .________strasse)." Urteil F 2023 44 3