Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaft) F 2023 44 2 A. Bezüglich A.________, geboren 30. August 1941, eröffnete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (KESB) nach Eingang einer Gefährdungsmeldung vom 14. Juli 2017 ein Abklärungsverfahren. Nach Erstgespräch vom 15. September 2017 wurde dieses Verfahren ohne Errichtung von Erwachsenenschutzmassnahmen abgeschlossen (KESB-act. 1.48).