5.2 Was schliesslich die sozialen Begleitumstände angeht, so erscheinen diese nicht günstig. Die Beschwerdeführerin ist Hausfrau, leidet nebst der Stimmungspathologie weiter an einer Benzodiazepin- sowie fraglich auch an einer Alkoholabhängigkeit und verfügt weder über eine eigene, von ihrem Ehemann getrennte Wohnmöglichkeit, noch über eigenes Einkommen oder Vermögen. Ihre Herkunftsfamilie hat sich von ihr distanziert und das eheliche Verhältnis scheint erheblich belastet. Eine Ressource scheint nach wie vor die Beziehung zum bald 14-jährigen Sohn zu sein. Gerade diese gefährdet aber die Beschwerdeführerin mit ihrem aktuellen, krankheitsbedingten Verhalten erheblich, was denn