Dass ihre im Klinikrahmen gegebene Behandlungsbereitschaft im ambulanten Setting keinen Bestand hätte, erhellt nicht zuletzt aus ihrer eigenen Aussage, sie sei mit Valium als Alleinmedikation sehr glücklich, sowie auch daraus, dass sie bereits Anfang 2022 eine Empfehlung, sich um eine ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Anbindung zu bemühen, nicht umgesetzt hat. Der Beschwerdeführerin ist selbstverständlich zu wünschen, dass Krankheits- und Behandlungseinsicht im Verlauf rasch erarbeitet werden können, so dass sie durch ihre Erkrankung in der Lebensführung nicht weiter beeinträchtigt wird.