5.1 Wie bereits festgestellt, ist die Krankheitseinsicht der Beschwerdeführerin aktuell noch ungenügend. Dass ihre im Klinikrahmen gegebene Behandlungsbereitschaft im ambulanten Setting keinen Bestand hätte, erhellt nicht zuletzt aus ihrer eigenen Aussage, sie sei mit Valium als Alleinmedikation sehr glücklich, sowie auch daraus, dass sie bereits Anfang 2022 eine Empfehlung, sich um eine ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Anbindung zu bemühen, nicht umgesetzt hat.