res Ehemannes beschädigt, Alkohol konsumiert und in der Häuslichkeit randaliert; dies alles, obwohl der minderjährige Sohn sich zuhause befand. Es gebricht zudem aktuell offensichtlich auch an der Fähigkeit, Abmachungen einzuhalten und Grenzen zu respektieren, hat sie doch den Sohn auch dadurch ohne zu zögern in den Paarkonflikt hineingezogen, dass sie ihm planwidrig und ohne Absprache mit dem Ehemann das elterliche Weihnachtgeschenk bereits Mitte November abgegeben hat. Angesichts dieses Verhaltens der Beschwerdeführerin selbst noch nach fast zweiwöchiger Medikation wiegt das akute Risiko einer erneuten manischen Verschlechterung im Entlassungsfall umso schwerer.