Hierzu ist das häusliche Umfeld, wo die Beschwerdeführerin ein offenbar seit Jahren schwelender Paarkonflikt erwartet, wenig geeignet. Dies gilt umso mehr, als der gerichtliche Gutachter auch darauf hinweist, dass die sehr schwierige Paar- und Familiensituation allenfalls auch als Katalysator für den Krankheitsverlauf wirke und bezüglich der Steuerungsfähigkeit erschwerend das Vorhandensein einer zweiten Konfliktpartei zu berücksichtigen sei, auf deren Verhalten die Patientin natürlich keinen Einfluss habe.