Dies entspricht denn auch dem eigenen Bekunden der Beschwerdeführerin, wonach sie eigentlich nur Valium nehmen wolle. Im Falle eines Behandlungsabbruchs sei eine Verschlechterung des Gesundheitszustands im Sinne einer raschen erneuten manischen Dekompensation zu erwarten. In einem solchen Zustand werde die Patientin sich auch Probleme mit der Familie einhandeln, die bereits jetzt vor ihr Angst habe. Ins Gewicht fällt dabei insbesondere die absehbare Zerstörung des Verhältnisses zum knapp 14-jährigen Sohn.