Die aktuell verschriebene Medikation (Orfiril) sei symptomatisch aber unabhängig von der noch weiter abzuklärenden Ursache der Symptomatik wirksam. Im Anhörungszeitpunkt stellten beide Fachärzte nach wie vor eine starke Stimmungslabilität fest, die sich aber im Verlauf der vergangenen zwei Wochen unter der begonnenen stimmungsstabilisierenden Medikation bereits erheblich verbessert habe. Aktenkundig ist sodann, dass die Beschwerdeführerin bereits früher zweimalig Polizeieinsätze provoziert hat, als sie in der Bar F.________ bzw. im Restaurant G.________ auffällig störend in Erscheinung getreten ist (durch Randalieren, Herumschreien, etc.).