mit Vorsicht zu geniessen, zumal zuvor bereits einmal eine ambulante Nachbehandlung nach kurzer Zeit wieder abgebrochen wurde, wonach es im Verlauf zur aktuellen manischpsychotischen Dekompensation kam. Es soll aber nach dem Willen des Gesetzgebers eine sogenannte "Drehtürpsychiatrie" vermieden werden, bei der eine Entlassung erfolgt, sobald die akute Krise vorbei ist, ohne dass Zeit bliebe für eine eigentliche Stabilisierung und die Organisation einer Nachbetreuung (Botschaft Erwachsenenschutz, a.a.O., BBl 2006 7063).