sollte den Ärzten zufolge vor der Entlassung eine ambulante Nachbehandlung organisiert werden, was möglich sei. Die begonnene Behandlung zeigt offenbar bereits eine Wirkung und verspricht offensichtlich weiterhin Aussicht auf Erfolg, zumal das Krankheitsbild grundsätzlich (medikamentös) gut behandelbar ist und sich beim Beschwerdeführer erste Ansätze von Krankheits- und Behandlungseinsicht erkennen lassen.