In einem solchen Fall besteht die Gefahr, dass er sich selbst oder andere auch körperlich erheblich verletzt, handelt es sich doch beim Beschwerdeführer um einen kräftigen jungen Mann, der nach eigenem Bekunden überall viele Küchenmesser hat, wobei festzuhalten ist, dass es nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch für einen Koch nicht üblich sein dürfte, Küchenmesser ausserhalb der Küche überall in der Wohnung zu deponieren. Aktenkundig hat der Beschwerdeführer denn auch schon einmal mit einem solchen Messer auf einen Schrank eingestochen, als er Stimmen gehört habe (u.a. in den Zwischenwänden der Wohnung), woran er sich indes in der Anhörung