4.2.1 Vorliegend erfolgte die Einweisung nach Bedrohung der Mutter und Gewaltdurchbrüchen zuhause. Die Mutter ist offensichtlich massiv belastet durch das Verhalten des Beschwerdeführers und plant anscheinend, aus der gemeinsamen Urteil F 2023 3 9 Wohnung auszuziehen, wobei sie den Mietvertrag zwischenzeitlich offenbar auf den Beschwerdeführer überschrieben hat. Dieser hat ihr seinerseits das Vertrauen entzogen, weil sie den (nach seinen Angaben in F.________ lebenden und gesundheitlich angeschlagenen) Vater über seinen Zustand in Kenntnis gesetzt habe.