Weiter muss mit einem Verlust der Arbeitsstelle gerechnet werden, wenn er am Arbeitsplatz manisch-psychotisch auffällt und in diesem Zustand die dort anwesenden – körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigten – Klienten und Klientinnen bedroht oder gefährdet. Es versteht sich von selbst, dass gerade bei einer Arbeit mit z.T. sehr vulnerablen Personen nicht nur körperlich-tätliche Angriffe, sondern auch schon provokatives oder angriffiges Verhalten eines Fachmitarbeiters durch die Arbeitgeberin bei allem Verständnis für dessen eigene Erkrankung nicht toleriert werden könnte. Es liegt nahe, dass auch mit Blick darauf und im Bestreben, die