Als Folge eines Absetzens der Medikation ist nach Ausführung des psychiatrischen Gutachters zu erwarten, dass sich das typische Verhalten einer manischen Enthemmung innert Kürze wieder verstärkt (mit eigenwilligen Interpretationen der Realität, Verletzungen von und Hinwegsetzen über Grenzen, Grössenphantasien sowie fehlender Rücksicht auf die Mitmenschen). Damit gefährdet sich der Beschwerdeführer insofern selbst, als er riskiert, mit seinem – nach Auffassung der Ärzte zumindest zur Hauptsache klar krankheitsbedingt – stark angriffigen und sozial auffälligen Verhalten sein bis anhin offenbar noch mehr oder weniger intaktes soziales Umfeld mit Familie, Freunden und