Er gab sowohl in der Klinik als auch in der gerichtlichen Anhörung immer wieder zu Protokoll, er nehme die Medikamente nur, wenn es ihm die Polizei befehle, aber nicht, wenn die Ärzte es empfehlen oder anordnen würden (wobei er nicht näher ausführen mochte, weshalb er der Polizei hinsichtlich der psychiatrischen Medikation eine höhere Vertrauenswürdigkeit attestiert als den verantwortlichen Fachärztinnen und Fachärzten). In der Gesamtschau bestehen erhebliche Zweifel an einer echten Behandlungsbereitschaft ausserhalb des stationären Rahmens, auf deren Basis die begonnene medikamentöse Einstellung ambulant zu Ende geführt werden könnte. Daran ändert nichts, dass (auch) im ambulanten Rahmen