4.1.2 Akut und konkret ist hingegen absehbar, dass der Beschwerdeführer im Falle der sofortigen Entlassung aus der Klinik die begonnene Medikation wieder absetzen würde. Diesbezüglich sind seine Angaben nach wie vor wenig kohärent: So bekundete er zwar in seiner Anhörung vom 31. Januar 2023, dass er gerne die Behandlung ambulant fortführen Urteil F 2023 3 7