3.4 Sowohl der behandelnde Arzt als auch der Gerichtsgutachter sehen im Zustand des Beschwerdeführers – der zweimalig zwangsmediziert wurde am 18. sowie am 25. Januar 2023 und seither Aripiprazol und Olanzapin freiwillig einnimmt – medizinisch bereits eine erhebliche Verbesserung. Dies bestätigt zusätzlich ihre Diagnose einer Urteil F 2023 3 6