Spürbar war dennoch nach wie vor etwa der hohe Rededrang, die offensichtlich nur schwer – aber immerhin, was ihm zugute zu halten ist – kontrollierbare Unruhe sowie die nach wie vor bestehenden Grössenideen ohne wesentliche Einsicht in die krankhafte Natur seines Verhaltens. Weiterhin feststellbar waren sodann auch nach wie vor logisch nicht nachvollziehbare Gedankensprünge, etwa von einer Weigerung der zuständigen Oberärztin, aktuell ein Treffen mit der Arbeitgeberin zu organisieren hin zur Einstellung des Beschwerdeführers zu Russland (er sei "Russland-Sympathisant") oder zu diversen Staaten Osteuropas.