reich, sei besser als die Mitpatienten, werde von diesen sowie dem Personal nicht korrekt behandelt, er kenne viele berühmte Personen; wenn jemand sich an seinem Verhalten störe, dann sei das deren Problem, da er ein Recht habe, zu provozieren; andere Personen müssten sich seinen Respekt zuerst verdienen, etc.). Im Zeitpunkt der Anhörung durch das Gericht präsentierte sich der Beschwerdeführer zwar bereits in deutlich gebessertem Zustand.