Die übereinstimmenden Schilderungen von Polizei, Notfallpsychiater sowie Klinik zeigen – im Gleichklang mit der Einschätzung des Gerichtsgutachters sowie des fallführenden Arztes – ein typisch manisches Bild mit Enthemmung, Erregung, Angetriebenheit sowie offensichtlichen Grössenideen, verbunden mit einer erheblichen Geringschätzung anderer Personen im Vergleich zur eigenen Person und zum eigenen Erleben (mit beispielsweise Anrempeln von Pflegepersonal, Urinieren in deren Wasserflasche, mehrmaligem Übergiessen von Mitpatienten mit Wasser sowie Beschimpfung und Bedrohung von Personal und Mitpatienten; der Beschwerdeführer sei