3.1 Die Klinikeinweisung erfolgte, nachdem der Beschwerdeführer am Abend des 15. Januars 2023 zuhause randaliert, Gegenstände aus dem Fenster (nach seinen Ausführungen auf ein Fahrzeug) geworfen und seine Mutter bedroht hatte, woraufhin die Polizei aufgeboten werden musste. Auf dem Polizeiposten stellte der beigezogene Notfallpsychiater fest, es liege eine akute, wahnhafte Psychose vor mit erheblich reduzierter Steuerungsfähigkeit. Der Beschwerdeführer verhalte sich psychotisch, wirr und aggressiv, schreie und sei psychomotorisch unruhig. Aufgrund bejahter Selbst- und Fremdgefährdung verfügte Dr. B.________ die fürsorgerische Unterbringung in der Triaplus AG Klinik Zugersee.