Das angetriebene, grössenwahnhafte Verhalten des Beschwerdeführers stellt für seine Angehörigen, insbesondere für seinen Vater, zweifelsohne eine erhebliche, akute und konkrete Belastung dar. Wie indes der zuständige Oberarzt ausführte, haben sie zumindest aktuell nach wie vor viel Verständnis für den Beschwerdeführer und versuchen ihn nach Kräften zu unterstützen. Ebenso teilen der Klinikvertreter und der psychiatrische Gutachter die Einschätzung, wonach der Beschwerdeführer zwar deutliches soziales Fehlverhalten zeigt, verbal drohend und aggressiv auftritt, tatsächlich aber bisher – zumindest in neuerer Zeit – keine tätlichen Auseinandersetzungen bekannt oder zu erwarten sind.