Dies gilt umso mehr, als der Beschwerdeführer jedenfalls aktuell gar nicht (mehr) die Möglichkeit hat, seine finanzielle Lebensgrundlage nachhaltig zu zerstören. In der Tat hat sein Vater erwirkt, dass seine Zeichnungsberechtigung für die G.________ GmbH im Handelsregister gelöscht wurde. Ebenso hat er nach Angabe des Rechtsvertreters dafür gesorgt, dass der Beschwerdeführer zwar Zugang hat zu Einkünften von rund Fr. 7'000.– monatlich als «Dividende» aus der G.________ GmbH, nebst einer IV-Rente von rund Fr. 3'000.–, mithin genügend Geld für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung hat, jedoch nicht über grössere Beträge verfügen kann.