ner Entlassung tatsächlich in der Lage sein wird, die dringend angezeigte ambulante psychiatrische Betreuung und die ebenfalls angezeigte Spitex-Unterstützung aufzugleisen und seine Medikamente selbständig regelmässig einzunehmen. Ebenfalls ist fraglich, ob er allfälligen Anordnungen des Strassenverkehrsamtes H.________ Folge zu leisten bereit ist, falls ihm dieses das Führen von Motorfahrzeugen untersagt. Zu seinen Gunsten wirkt sich aber aus, dass er grundsätzlich nach wie vor auf ein stützendes familiäres Umfeld zurückgreifen kann, welches ihm gewisse organisatorische Vorkehren abnehmen und ihm beim realitätsbezogenen Einordnen von Situationen behilflich sein kann.