Auch vor dem Hintergrund der offenbar schwelenden Auseinandersetzung um die Zukunft der G.________ GmbH sind die nicht weiter erhärteten Angaben mit Vorsicht zu geniessen, solange zur eigenen Interessenlage der Familienangehörigen des Beschwerdeführers nichts Näheres bekannt ist. Immerhin ist aber festzuhalten, dass auch nach Angabe des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers dessen Wohnung sich zumindest teilweise in einem schlechten Zustand befand. Offenbar kann er aber aktuell in eine zwischenzeitlich gereinigte Wohnung in der Stadt C.________ zurückkehren. Dort scheint es zwar regelmässig Konflikte mit einer Nachbarin sowie dem Halbbruder zu geben.