gemäss Ausführungen des Klinikvertreters v.a. beim Umschwung der Stimmung ins Depressive), rechtfertigt die Empfehlung einer medikamentösen, phasenprophylaktischen Behandlung, reicht aber als bloss latente Gefahr für eine fürsorgerische Unterbringung nicht aus. Notabene ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass der Beschwerdeführer in der Klinik offenbar Zyprexa (Olanzapin) sowie Depakine (Valproat) praktisch von Anfang weg freiwillig eingenommen hat, wenn auch nicht (immer) in der verordneten Dosierung, und er versichert, diese Behandlung auch fortan weiterführen zu wollen.