Beide Fachärzte vertraten die Auffassung, aktuell stünden die manischen Anteile im Vordergrund, während die psychotisch-wahnhaften Denkinhalte bereits stark zurückgegangen seien. Gemäss dem psychiatrischen Gutachter waren überwertige und paranoide Ideen nach wie vor klar feststellbar, wobei es sich ohne weitere Abklärungen als schwierig erweise, auszuscheiden, inwiefern diese allenfalls an einem realen Hintergrund anknüpfen würden. Der Beschwerdeführer könne sich indes grundsätzlich kontrollieren.