Es habe keine Krankheitseinsicht oder Therapiemotivation bestanden. Diese Darstellung stimmt überein mit der Beschreibung in den Klinikakten sowie auch mit dem Auftreten des Beschwerdeführers an der gerichtlichen Anhörung vom 30. Oktober 2023 und seinen dort gemachten eigenen Ausführungen. Diese trug er zumindest anfänglich in deutlich übersetzter Lautstärke und in sichtlich starkem Erregungszustand vor. Inhaltlich präsentierte er dem Gericht eine wirre Geschichte, in der es im Wesentlichen darum ging, dass sein Halbbruder versuche, ihm Substanzen in die Ess- und Trinkwaren zu mischen, um ihn als psychisch krank darzustellen.