Aktuell handelt es sich gemäss Ausführungen des Rechtsvertreters um die vierte unfreiwillige Hospitalisation des mittlerweile 41-jährigen Beschwerdeführers allein im laufenden Jahr. Zum gegenwärtigen Zustand ist den Akten zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer sich im Einweisungszeitpunkt manisch-psychotisch verhalten habe. Gemäss Feststellungen der einweisenden Ärztin fühlte er sich verfolgt und bedroht von Dealern, dem israelischen Geheimdienst, sei verbal aggressiv und bedrohlich sowie ideenflüchtig gewesen und habe einen starken Rededrang (mit Vorbeireden) aufgewiesen. Es habe keine Krankheitseinsicht oder Therapiemotivation bestanden.