So ist im Frühjahr 2002 eine gewalttätige Auseinandersetzung mit zwei Polizeibeamten allgemeinnotorisch, welche als "Fall A.________" schweizweite Bekanntheit erlangte. Von den Vorwürfen der Körperverletzung sowie der Hinderung einer Amtshandlung wurde A.________ primär aufgrund seiner psychischen Erkrankung und der damit verbundenen Unfähigkeit zur korrekten Einordnung der damaligen Situation freigesprochen (Putativnotwehr; vgl. etwa NZZ vom 22. November 2006, «Alle Freisprüche im Fall ‘A.________’ bestätigt»).