Anlässlich seiner Anhörung vom 23. Oktober 2023 betont er zwar – einmal mehr –, dass dies zeitnah geschehen werde, und es ihm nur noch darum gehe, die ganze Angelegenheit aufzudecken. Dies überzeugt indes nicht, nachdem ähnlichen Beteuerungen bereits in der Vergangenheit keine Taten gefolgt sind, und die hier angewandten Vorgehensweisen tatsächlich in einer breiteren Öffentlichkeit bereits auch ohne Zutun von A.________ sattsam bekannt sind, was letzterem aber auch schon von verschiedenen kompetenten Stellen und Personen erklärt wurde.