5. 5.1 Die angeordneten Massnahmen sind geeignet, dem geschilderten Schwächezustand zu begegnen. Durch sie kann sichergestellt werden, dass A.________ für sich und seine Ehefrau wenigstens die eheliche Wohnung bewahren kann. Sollte diese allenfalls tatsächlich gegen Einräumung lebenslänglicher Wohnrechte verkauft werden, kann durch die Mitwirkung und Verwaltung der Beiständin gewährleistet werden, dass der Genuss des aus dem Verkauf generierten Kapitals dem Ehepaar A.________ zukommt, und nicht kriminellen Elementen. Die Beiständin wird dabei in Zusammenarbeit mit dem Ehepaar möglichst die Voraussetzungen dafür schaffen, dass A.____