Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Verhalten von A.________ auch auf das Sozial- und Familienleben erheblich negativ auswirkt, indem sich die Söhne samt Enkelkindern distanzieren (vgl. act. 8 S. 8). Am Gesagten ändert nichts, dass A.________ in anderen Angelegenheiten des täglichen Lebens offenbar zumindest nach Wahrnehmung seines Freundeskreises seine Handlungsfähigkeit bewahrt hat, zumal auch die entsprechend eingereichten Referenzschreiben auf finanzielle Schwierigkeiten hinweisen (vgl. BF-act. C1).