Der Schwächezustand tritt hier mithin darin zutage, dass A.________ sein Vermögen nicht etwa sehenden Auges verschenkt, weil dies seinem freien Willen entspricht (was ihm grundsätzlich freistünde), sondern er sich unter erheblichem Fremdeinfluss, falschen Annahmen und Hoffnungen entreichert und damit seine wirtschaftliche Existenz aufs Spiel setzt. Konkret gefährdet er sowohl die Wohnung des Ehepaars (insbesondere, falls er diese auf Drängen von "G.________" gar ohne Einräumung eines Wohnrechts verkaufen sollte) als auch dessen gewohnten Lebensstandard.