ben würden und ihm den Rest überweisen würden. Dabei blendet er offensichtlich aus, dass das Krypto-Vermögen nie bestanden hat, sondern für eine Aufteilung bestenfalls seine "Investitionen" von rund Fr. 370'000.– zur Verfügung stehen, wobei für die Kriminellen keinerlei Anreiz besteht zur Rückerstattung irgendeines Anteils davon.