4.3 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass A.________ nicht imstande ist, die Realität des Verlusts seines "Investments" anzuerkennen und demnach seine (finanzielle) Lage realistisch einzuschätzen und nach dieser Erkenntnis zu handeln. Im Gegenteil wurde nicht zuletzt auch an der persönlichen Anhörung vom 23. Oktober 2023 offensichtlich, dass er die Betrugsmechanismen, denen er bereits mehrfach unterlegen ist, nicht versteht und offenbar auch keine echte Einsicht dahingehend gereift ist, dass er keine Gelder überweisen sollte, wenn er selber nicht versteht, wofür, bzw. ihm die angeblichen Gründe nicht nachvollziehbar erscheinen.