schafft hat, so dass das Ehepaar mittlerweile Schulden von ca. Fr. 50'000.– bis Fr. 60'000.– hat (vgl. Abklärungsbericht vom 4. Juli 2023, KESB-act. 1.44 S. 2). Dass er dies mit dem Argument rechtfertigt, es habe sich seinen Kontakten zufolge nicht um Überweisungen gehandelt, sondern es hätte das Geld jeweils umgehend zurückfliessen sollen (was aber natürlich nicht geschehen ist), zeigt das Ausmass auf, in dem er seinen Kontakten mittlerweile hörig ist und sich an jede neue falsche Hoffnung klammert, die sie ihm machen (vgl. etwa act. 8 S. 4).