Wie indes beide Söhne bereits der KESB plausibel schilderten, tut er dies dann jeweils doch immer wieder, entgegen seinen Beteuerungen. Dabei bedarf es offenbar lediglich einer neuen Person oder eines neuen Zahlungsgrundes (etwa: zuerst liquidity check, dann anti moneylaundering, dann Versicherungsgebühren etc.), um in ihm neue Hoffnungen zu wecken, seine "Investition" doch noch zurückzuerlangen, und ihn zu erneuten Zahlungen zu veranlassen. Auch während des laufenden Abklärungsverfahrens der KESB ist aktenkundig, dass er – entgegen expliziten Beteuerungen, keine Gelder mehr zu überweisen – dies doch wiederholt getan hat, wobei er sich die nötigen Mittel von Familie und Bekannten be-