Immer wieder hat A.________ sich von neuen Personen und unter neuen Vorwänden dazu verleiten lassen, noch einmal Beträge zu bezahlen vor dem Hintergrund des Versprechens, damit – endlich – seine "blockierten" Gelder zurückzuerhalten (vgl. eingehend bereits E. 2.6 des angefochtenen Entscheids, KESB-act. 1.72; Protokoll der Anhörung vom 23. Oktober 2023, act. 8). Damit läuft er ernsthaft Gefahr, seine wirtschaftliche Situation in unhaltbarer Weise aufs Spiel zu setzen (zum Ganzen vgl. etwa BGE 140 III 49 E. 4.3.2; BGer 5A_540/2013 E. 5.2, nicht publiziert in BGE 140 III 1 ff.).