(von ca. Fr. 400'000.–) irgendwie zurückzuholen. Unbeirrt vertrete er die Ansicht, diese würde lediglich in "blockierten Kryptos" hängen, obwohl ihm Polizei, Staatsanwaltschaft, seine Familie sowie mehrere Rechtsanwälte immer wieder erklärt hätten, dass er getäuscht worden sei, die Chance, die "Investition" zurückzuerlangen, gegen Null tendieren würden und es sich um ein bekanntes Vorgehen handle (E. 2.3 ff. des angefochtenen Entscheids; KESB-act. 1.72). Während laufender Abklärung habe A.________ immer wieder versprochen, er werde kein Geld mehr überweisen.