Anderseits errichtete die KESB eine Mitwirkungsbeistandschaft mit der Wirkung, dass A.________ nur mit Zustimmung der Beistandsperson rechtsgültig Kreditverträge und Finanzgeschäfte jeglicher Art ab Fr. 1'000.– abschliessen kann. Auch alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Liegenschaft GS F.________, Grundbuch E.________, bedürfen gemäss Entscheid der KESB der Zustimmung der Beiständin (KESB-act. 1.72; Entscheid Nr. 2023/1144 vom 5. September 2023).