Gemäss Ausführungen in der Beschwerde vom 3. Oktober 2023 beabsichtigt der Beschwerdeführer nun, die eheliche Eigentumswohnung zu verkaufen, um an eine neue Kapitalbasis zu gelangen, wobei die Ehegatten lebenslängliche Wohnrechte erhalten sollen (act. 1 S. 3). Dies offenbar auch auf erheblichen Druck einer Kontaktperson unter dem Alias "G.________" hin, die das Ehepaar auch ständig anrufe und nachfrage, ob die Wohnung bereits verkauft sei (Protokoll der Anhörung vom 23. Oktober 2023, act. 8 S. 6 f., 10). A.c. Angesichts dieser Ausgangslage und gestützt auf ihre Abklärungen, zusammengefasst im Abklärungsbericht vom 4. Juli 2023 (KESB-act. 1.44), errichtete die KESB eine