A.b. Aktuell bewohnt A.________ zusammen mit seiner Ehefrau eine 4,5-Zimmer- Wohnung in E.________, die im Eigentum des Ehepaars steht und hypothekarisch unbelastet ist. Das Ehepaar verfügt weiter über ein Renteneinkommen von über Fr. 5'000.– pro Monat und muss nach eigenem Bekunden sparsam leben, seit die Ersparnisse abgeflossen sind (KESB-act. 1.55; 1.44 S. 6). Gemäss Ausführungen in der Beschwerde vom 3. Oktober 2023 beabsichtigt der Beschwerdeführer nun, die eheliche Eigentumswohnung zu verkaufen, um an eine neue Kapitalbasis zu gelangen, wobei die Ehegatten lebenslängliche Wohnrechte erhalten sollen (act. 1 S. 3).