1.45, Eintrag vom 13. Juni 2023). Die Söhne des Geschädigten erstatteten am 21. März 2023 eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (KESB), wobei sie angaben, sie selbst sowie der Schwiegervater des jüngeren Sohns würden seit Jahren versuchen, den Vater davon abzuhalten, seinen kriminellen Kontaktpersonen weiterhin Gelder zu überlassen, was indes nicht gelinge. Der Vater zeige immer wieder nur vordergründig Einsicht, überweise dann aber trotzdem immer wieder unter falschen Vorwänden Geld (KESB-act. 1.1).