Dass es sich hierbei um ein bekanntes Vorgehen handle ("Vorschusstrick") und die Gelder weg seien, versuchte – unter anderen – Staatsanwalt D.________ ihm mindestens dreimal schriftlich sowie vier- bis fünfmal mündlich zu erläutern, wobei er den Eindruck erlangte, dieser sei weiterhin unbeirrt der Meinung, seine Gelder würden nur in "blockierten Kryptos" hängen und er werde seine "Investition" zurückerhalten (KESBact. 1.45, Eintrag vom 13. Juni 2023).