4. Mit Bezug auf einen allfällig erlittenen Schaden infolge der unrechtmässigen Rückbehaltung in der Klinik St. Urban ist der Beschwerdeführer darauf aufmerksam zu Urteil F 2023 36 7 machen, dass allfällige Haftungsansprüche aus der fürsorgerischen Unterbringung (Art. 454 ff. ZGB) nach dem im luzernischen kantonalen Recht vorgesehenen Verfahren geltend zu machen sein werden.