_ zeigte keinerlei Verständnis für den rechtlichen Rahmen (insbesondere: Recht des Patienten auf Anhörung durch das Gericht bzw. auf Austritt bei Aufhebung der FU). Stattdessen erklärte sie, es sei nun einmal so, dass die fallführende Kollegin heute nicht arbeite, weshalb ein Gespräch mit Herrn A.________ erst am Folgetag stattfinde, und legte auf. Vom Ärztesekretariat war immerhin zu erfahren, dass auf der betreffenden Station keine Arztperson arbeite, was auch der Blick auf die Internetseite der Urteil F 2023 36 6